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Bauabnahme·5 min Lesezeit

KI bei der Bauabnahme: Wie das Protokoll juristisch belastbar wird

Severity-Klassifizierung, Paragraphen-Referenz, digitale Unterschrift — was eine KI-gestützte Bauabnahme leisten muss, um vor Gericht zu bestehen.

AQ
Andre Quarex

„Kann ich ein KI-generiertes Abnahmeprotokoll vor Gericht verwenden?" Diese Frage hören wir oft. Die kurze Antwort: ja, wenn drei Bedingungen erfüllt sind.

1. Bauleiter unterschreibt

Die KI klassifiziert und beschreibt — die rechtliche Verantwortung bleibt beim Bauleiter oder Bauvorlageberechtigten. BauPilot fordert eine digitale Unterschrift vor PDF-Export. Sie wird über das DSGVO-konforme Modul mit Zeitstempel und Geräte-Fingerprint signiert.

2. Audit-Trail vorhanden

Jede Mängel-Klassifizierung, jede Severity-Änderung, jeder Foto-Upload wird mit User-ID, IP, Timestamp und Modell-Version geloggt. Ein vollständiges Audit-Log kann jederzeit als CSV exportiert werden.

3. Paragraph-Referenz

Mängel ohne Paragraph-Verweis sind im Streitfall schwer durchzusetzen. BauPilot referenziert jeden Mangel auf den relevanten § der Landesbauordnung — oder, wenn nicht zutreffend, auf einschlägige DIN-Normen (z. B. DIN 18195 für Abdichtungen).

Wir empfehlen außerdem: ein zusätzlicher Sachverständigen-Check für Mängel der Severity „Gefahr" oder „Schwerwiegend". Die KI ist schnell und systematisch — der Mensch bleibt der Profi.

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