Bauantrag 2026: Was sich in den 16 Landesbauordnungen ändert
Solar-Pflicht, EnEV-Verschärfungen, neue Stellplatzregeln — ein Überblick, welche LBO-Änderungen 2026 für Architekten bedeutsam sind.
2026 ist ein Jahr mit besonders vielen Änderungen in den Landesbauordnungen. Wir haben für die drei größten Bundesländer NRW, Bayern und Baden-Württemberg zusammengefasst, was sich für die Bauantragsstellung ändert.
Solar-Pflicht in NRW: Was Architekten beachten müssen
Seit 1. Januar 2026 gilt in NRW die Solarpflicht für Neubauten von Nichtwohngebäuden mit mehr als 50 m² Dachfläche. Die Pflicht wird in den Bauantragsunterlagen per Anlage „Solar-Konzept" nachgewiesen — BauPilot generiert diese automatisch aus dem Plan-Upload.
EnEV-Verschärfungen: U-Werte neu berechnet
Für alle Neubauten gilt ab 2026 die EnEV 2025. Die U-Werte für Außenwände sinken von 0,24 auf 0,18 W/m²K. BauPilot prüft den U-Wert automatisch beim Plan-Upload und schlägt Sanierungsvarianten vor, wenn die Wandkonstruktion nicht erfüllt.
Stellplatzregeln Bayern: Kommunale Spielräume erweitert
Bayern hat die Stellplatzpflicht zugunsten kommunaler Satzungen flexibilisiert. Die Stadt München fordert nun 0,8 Stellplätze pro Wohneinheit (vorher: 1,0), Augsburg 1,2. BauPilot lädt die kommunale Satzung automatisch nach Eingabe der Postleitzahl.
Was tun?
Wer 2026 einen Bauantrag stellt, sollte die neuen Regeln früh prüfen — Nachforderungen der Behörde sind sonst vorprogrammiert. Mit BauPilot Permit läuft die Vorprüfung gegen die aktuelle LBO-Version in unter 90 Sekunden.